„Einsicht“ für alle schaffen

Stark überhöhtes Gelände zum Begreifen

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Formal ist zudem die UN-Behindertenrechtskonvention relevant – für ein barrierefreies Europa.

Inklusion im Tourismus bedeutet, dass auch sehbehinderte und blinde Menschen einfach und ohne Hürden an der touristischen Attraktion teilhaben und sie erleben können. Im wahrsten Sinne des Wortes Begreifen und Erfahren können Sehbehinderte und Blinde durch die Möglichkeiten von taktilen oder sogar audiotaktilen Informationstafeln bzw. Ausstellungsstücken. Hier können sie Ausmaße, Orientierung und Informationen ertasten und lesen.


Ihre Hände werden Augen machen!

Landschaftsreliefs, Übersicht- und Verkehrslinienpläne sowie Orientierungspläne und -systeme von Gebäuden, Geschossen, Ausstellungs- oder Freiflächen mit tastbaren Schriften sind eine gute Ergänzung zu taktilen Bildern und Piktogrammen, Bodenleitsystemen sowie rein akustischen Systemen.

Eines unserer Produkte, das audiotaktile Portable, verbindet die Funktion eines transportablen Tastplans mit einem Audioguide und spricht so alle Sinne an – sehen, hören, fühlen und verstehen. Für alle entworfen, können so Sehenswürdigkeiten erschlossen und Hintergrundinformationen vermittelt werden. Barrierefreiheit ist für 100% der Besucher komfortabel.


Vorstellung unserer ersten Himmelsscheibe für Blinde

Mit unserer weltweit ersten sprechenden Himmelscheibe holen wir blinden und sehbehinderten Menschen sprichwörtlich die Sterne vom Himmel. Die Sternkarte kann präzise bis auf den Tag und die Stunde genau ausgerichtet werden, um das zu dieser Zeit exakte Sternbild anzuzeigen.

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